Gelände

Brauneck

Blomberg

Geländeordnung Haltergemeinschaft Brauneck
Drachenfliegerclub Isarwinkel e. V. / Lenggrieser Gleitschirmflieger e. V.

Die Haltergemeinschaft Brauneck (Drachenfliegerclub Isarwinkel e. V. / Lenggrieser Gleitschirmflieger e. V.) ist Inhaber der luftrechtlichen Genehmigung “Brauneck“ nach § 6 Luftverkehrsgesetz (Regierung von Oberbayern vom 01.03.2006). Für das Fluggelände Brauneck gelten folgende

Regeln, Hinweise und Auflagen:

  1. Es gilt in der jeweils gültigen Fassung die Flugbetrieb
  2. sordnung (FBO) des Deutschen Hängegleiterverbandes e. V. (DHV) für den Betrieb der Hängegleiter und Gleitsegel.
  3. Starts und Landungen mit Drachen sind nur auf den ausgewiesenen Flächen zulässig: Startplatz Nord (Brauneckgipfel), Startplatz Süd (Drachenstartrampe), Drachenlandeplatz nördlich der Zufahrtstraße zu den Parkplätzen.
  4. Generell nur bei Vorwind starten. Keine Starts bei Seiten- oder Rückenwind (Turbulenzgefahr).
  5. Die Nordseite des Höhenrückens Brauneck – Benediktenwand ist zum Schutz von Wildtieren mit mindestens 150 m über Grund zu überfliegen.
  6. Der Flugbetrieb ist bei Annäherung von Hubschraubern sofort einzustellen.
  7. Drachenunfälle sind dem Drachenfliegerclub Isarwinkel e. V. zu melden. Gleitschirmunfälle dem Lenggrieser Gleitschirmverein e. V.
  8. Südstart: Achtung Lift- und Materialseilbahnen unterhalb des Startplatzes.

Drachenfliegerclub Isarwinkel e. V.

Vorstand