Brauneck
Blomberg
Geländeordnung Haltergemeinschaft Brauneck
Drachenfliegerclub Isarwinkel e. V. / Lenggrieser Gleitschirmflieger e. V.
Die Haltergemeinschaft Brauneck (Drachenfliegerclub Isarwinkel e. V. / Lenggrieser Gleitschirmflieger e. V.) ist Inhaber der luftrechtlichen Genehmigung “Brauneck“ nach § 6 Luftverkehrsgesetz (Regierung von Oberbayern vom 01.03.2006). Für das Fluggelände Brauneck gelten folgende
Regeln, Hinweise und Auflagen:
- Es gilt in der jeweils gültigen Fassung die Flugbetrieb
- sordnung (FBO) des Deutschen Hängegleiterverbandes e. V. (DHV) für den Betrieb der Hängegleiter und Gleitsegel.
- Starts und Landungen mit Drachen sind nur auf den ausgewiesenen Flächen zulässig: Startplatz Nord (Brauneckgipfel), Startplatz Süd (Drachenstartrampe), Drachenlandeplatz nördlich der Zufahrtstraße zu den Parkplätzen.
- Generell nur bei Vorwind starten. Keine Starts bei Seiten- oder Rückenwind (Turbulenzgefahr).
- Die Nordseite des Höhenrückens Brauneck – Benediktenwand ist zum Schutz von Wildtieren mit mindestens 150 m über Grund zu überfliegen.
- Der Flugbetrieb ist bei Annäherung von Hubschraubern sofort einzustellen.
- Drachenunfälle sind dem Drachenfliegerclub Isarwinkel e. V. zu melden. Gleitschirmunfälle dem Lenggrieser Gleitschirmverein e. V.
- Südstart: Achtung Lift- und Materialseilbahnen unterhalb des Startplatzes.
Drachenfliegerclub Isarwinkel e. V.
Vorstand